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Wien Hamburg Zürich

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ISCT Weiterbildungsabschluss

 

 

Allgemeine GeschÄftsbedingungen
fÜr das ISCT Weiterbildungsprogramm

1. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch schriftliche, auch formlose Bekanntgabe des Teilnehmerwunsches per Fax, Mail oder Brief. Der Seminarplatz kann jedoch erst fix reserviert werden, wenn auch die erforderliche Zahlung beim Anbieter eingelangt ist.

2. Frühbucherbonus: Der jeweilige Frühbucherbonus kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die gesamte Zahlung des vorgeschriebenen Preises bis Ablauf dieser Frühbucherfrist am Konto des Anbieters einlangt. Bei späterem Einlangen wird automatisch der jeweils höhere Preis gültig und wird die Differenz auch vom Anbieter in Rechnung gestellt.

3. Die angegebenen Preise sind Fixpreise. Sie müssen innerhalb der in der Rechnung genannten Zahlungsfrist von 14 Tagen, jedenfalls bis zum 1. Tag des Stattfindens der Weiterbildung auf dem Konto oder in der Kassa des Instituts eingelangt sein bzw. müssen dem Veranstalter die Kreditkartendaten für eine Abbuchung samt Genehmigung vorliegen. Erst mit der Zahlung wird der Teilnehmerplatz fix reserviert. Gegebenenfalls (insbesondere bei sehr später Anmeldung) ist vom Teilnehmer auch ein Beleg der erfolgten Zahlung nachzuweisen (z.B. Zahlschein). Erfolgt keine oder eine zu geringe Zahlung bzw. kein Zahlungsnachweis, kann der Teilnehmer das Seminar nicht besuchen und erhält er auch keine Teilnahmebescheinigung hierzu. Die Zahlungsforderung von Seiten des Anbieters bleibt in diesem Fall dennoch aufrecht. Ist der Teilnehmer hier säumig, können Verzugszinsen bis zur Höhe von 13% p. a. verrechnet werden.

4. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit einen geeigneten Ersatzteilnehmer für das Weiterbildungsangebot zu nennen, an dem er selbst aus welchen Gründen auch immer nicht teilnehmen kann. Geeignet ist ein Ersatzteilnehmer vor allem dann, wenn er die etwaigen erforderlichen Vorkenntnisse aufweist und in die Zielgruppe des Weiterbildungsangebots passt.

5. Das Storno einer Buchung ist seitens des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Beginn des Weiterbildungsangebotes kostenfrei möglich und bedarf der schriftlichen Mitteilung per Post, Fax oder E-Mail. Eine Abmeldung danach ist mit Stornokosten in Höhe von 100% der Teilnahmekosten verbunden, außer, es kann ein geeigneter Ersatzteilnehmer genannt werden.

6. Angegebene Vortragende können jederzeit durch andere ersetzt werden. Eine Vorankündigung muss nicht erfolgen. Ein Storno ist in diesem Fall nicht möglich.

7. Ein Weiterbildungsangebot kann aufgrund von plötzlicher Erkrankung des Vortragenden spätestens bis 1 Tag vor Beginn des Weiterbildungsangebots abgesagt werden. In diesem Fall wird ein neuer Termin genannt oder werden auf Wunsch des Teilnehmers die Teilnahmekosten samt vor Absage getätigter, nicht rückforderbarer Spesen in direktem Zusammenhang mit diesem Seminar rückerstattet.

8. Ein Weiterbildungsangebot kann bei zu geringer Teilnahmezahl spätestens bis 4 Wochen vor Stattfinden kostenfrei abgesagt werden.

9. Die Seminarinhalte entsprechen den Beschreibungen der Seminare in unserem offenen Weiterbildungsprogramm. Erwünschte Änderungen bzw. Ergänzungen der Inhalte werden mit den TeilnehmerInnen am Beginn des Seminars besprochen und vereinbart.

10. Für Kongresse gelten eigene Geschäftsbedingungen - siehe jeweils dort.