Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Weiterbildungsangebote
1. Die Seminarinhalte entsprechen den Beschreibungen der Seminare in unserem offenen Weiterbildungsprogramm. Erwünschte Änderungen bzw. Ergänzungen der Inhalte werden mit den TeilnehmerInnen am Beginn des Seminars besprochen und vereinbart. Sie können im Nachhinein nicht anerkannt werden.
2. Eine verbindliche Anmeldung erfolgt durch schriftliche, auch formlose Bekanntgabe des Teilnehmerwunsches per Fax, Mail oder Brief. Der Seminarplatz kann jedoch erst gewährt werden, wenn auch die erforderliche Zahlung im Institut eingelangt ist.
3. Die angegebenen Preise sind Fixpreise. Sie müssen jedenfalls bis zum 1. Tag des Stattfindens der Weiterbildung auf dem Konto oder in der Kassa des Instituts eingelangt sein bzw. von der Kreditkarte des Teilnehmers abgebucht werden können. Gegebenenfalls (insbesondere bei sehr später Anmeldung) ist vom Teilnehmer auch ein Beleg der erfolgten Zahlung nachzuweisen (z.B. Zahlschein).Erfolgt keine oder eine zu geringe Zahlung bzw. kein Zahlungsnachweis, kann der Teilnehmer das Seminar nicht besuchen und erhält er auch keine Teilnahmebescheinigung hierzu. Die Zahlungsforderung von Seiten des Anbieters bleibt in diesem Fall dennoch aufrecht.
4. Jeder Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit einen geeigneten Ersatzteilnehmer für das Weiterbildungsangebot zu nennen, an dem er selbst aus welchen Gründen auch immer nicht teilnehmen kann. Diese Nennung kann auch erst am Tag des Weiterbildungsbeginnes erfolgen. Geeignet ist ein Ersatzteilnehmer vor allem dann, wenn er die etwaigen erforderlichen Vorkenntnisse aufweist und in die Zielgruppe des Weiterbildungsangebots passt.
5. Das Storno von Weiterbildungsangeboten ist bis 4 Wochen vor Beginn
des Weiterbildungsangebotes kostenfrei möglich und bedarf der schriftlichen
Mitteilung per Post, Fax oder Mail. Eine Abmeldung danach ist mit Stornokosten
in Höhe von 100% der Teilnahmekosten verbunden, außer, es kann ein
geeigneter Ersatzteilnehmer genannt werden.
6. Vortragende können - vor allem wenn diese erkranken - jederzeit durch
andere, gleich oder besser qualifizierte, ersetzt werden.
7. Ein Weiterbildungsangebot kann aufgrund von plötzlicher Erkrankung des Vortragenden spätestens bis 1 Tag vor Beginn des Weiterbildungsangebots abgesagt werden. In diesem Fall wird ein neuer Termin genannt oder auf Wunsch des Teilnehmers die Teilnahmekosten rückerstattet.
8. Ein Weiterbildungsangebot kann bei zu geringer Teilnahmezahl spätestens bis 3 Wochen vor Stattfinden abgesagt werden.
9. Die Teilnahmekosten sind jeweils innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung zu begleichen. Ist der Teilnehmer hier säumig, können Verzugszinsen bis zur Höhe von 13% p.J. verrechnet werden.
10. Für Kongresse gelten eigene Geschäftsbedingungen -
siehe jeweils dort.